Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Versagung der Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartner nicht verfassungswidrig
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 26 EStG; § 26b EStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 3 GG; Art. 6 GG; Art. 13 EG ; Art. 21 Abs. 1 Europäische Grundrechte-Charta
Gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer aufgrund eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf Zusammenveranlagung bei ausdrücklicher Beschränkung der §§ 26, 26b Einkommensteuergesetz (EStG) auf Ehegatten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 26; EStG § 26b
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Keine Zusammenveranlagung für eingetragene Lebenspartnerschaften
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Ehegattensplitting bei eingetragenen Lebenspartnerschaften - Uneinigkeit beim Niedersächsischen Finanzgericht über Zulässigkeit der Zusammenveranlagung bei Einkommensteuererklärung
Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Zusammenveranlagung bei Homo-Ehe
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
- BFH, 02.10.2013 - III R 36/10
Papierfundstellen
- EFG 2010, 1510
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Der Kläger verweist im Übrigen auf die Begründung des Bundesverfassungsgerichts in der Entscheidung vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07).Dieser Beurteilung steht nicht der - auch vom Kläger in Bezug genommene - Beschluss des 1. Senats des BVerfG vom 07.07.2009 (1 BvR 1164/07) entgegen.
Somit besteht hinsichtlich der Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und insbesondere des § 26 EStG eine andere Interessenlage als in dem Sachverhalt, der dem o.g. Beschluss des BVerfG vom 07.07.2009 (a.a.O.) zugrunde lag.
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Da in Bezug auf die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren mit den Aktenzeichen 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07 ungewiss sei, ob das Bundesverfassungsgericht die Norm rückwirkend für nichtig erkläre, sei der Kläger auf eine gerichtliche Rechtsverfolgung im eigenen Namen angewiesen und könne sich nicht darauf verlassen, dass seinem Rechtsschutzbedürfnis durch einen Vorläufigkeitsvermerk des Finanzamtes ausreichend Rechnung getragen sei.Eine Verfahrensaussetzung war im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerden 2 BvR 909/06 und 2 BvR 288/07 nicht geboten.
- EuGH, 01.04.2008 - C-267/06
EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Insoweit bezieht sich das BVerfG ergänzend auf den EuGH, der in seinem Urteil vom 01.04.2008 (C-267/06 - NZA 2008, 459 - AGG-ES E.III.11 Art. 3 RL 2000/78/EG Nr. 1 Rn. 72 "Maruko") in der Nichtgewährung von Leistungen der Hinterbliebenenversorgung an einen überlebenden Lebenspartner bei gleichzeitiger Leistungsgewährung an einen überlebenden Ehegatten eine unmittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung annimmt, allerdings unter der von den Gerichten der Mitgliedstaaten zu prüfenden Frage, ob sich Angehörige einer Ehe und einer Lebenspartnerschaft nach Maßgabe der im nationalen Recht geltenden Regelungen für diese beiden Familienstände in einer gleichen oder vergleichbaren Lage befinden (EuGH, Urt. v. 01.04.2008 - C-267/06 Rn. 69, 73).
- BFH, 23.02.2006 - III B 44/05
Bindungswirkung des BFH an Entscheidungen des BVerfG
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Da das Recht auf Wahl der einkommenssteuerlichen Zusammenveranlagung mit der Folge der Anwendung des Splittingtarifs kein von der EMRK anerkanntes Recht darstellt, ist die Versagung dieses Rechts für den Kläger als eingetragenen Lebenspartner nicht völkerrechtswidrig (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 23. Februar 2006, III B 44/05, BFH/NV 2006, 1297). - BFH, 17.01.2006 - XI B 97/05
Verhältnis Aussetzung des Verfahrens/Verfassungsbeschwerde
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Die Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens steht, wenn die Voraussetzungen des § 74 FGO vorliegen, im Ermessen des Gerichts, wobei das Interesse an der zügigen Verfahrensdurchführung gegen das Interesse an einer einheitlichen Sachentscheidung abzuwägen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. Januar 2006, XI B 97/05, BFH/NV 2006, 1109). - BFH, 14.12.2007 - III B 25/07
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung: Zusammenveranlagung für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Obwohl der BFH die Frage, ob eingetragene Lebenspartner zusammen zur Einkommensteuer zu veranlagen sind, bereits entschieden hat, wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung hinsichtlich der Frage, ob Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammen veranlagt werden können, zugelassen, da gegen BFH-Urteile, die diesen Streitpunkt betrafen, nicht von vorneherein aussichtslose Verfassungsbeschwerden erhoben wurden, sodass die Frage noch nicht endgültig geklärt ist (vgl. BFH v. 14.12.2007, III B 25/07). - BFH, 04.08.2009 - VII B 43/09
Entscheidung über die Aussetzung des Verfahrens steht im Ermessen des Gerichts
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Es ist jedoch z.B. nicht ermessensfehlerhaft, ein gerichtliches Verfahren trotz Anhängigkeit eines solchen Musterverfahrens fortzusetzen, wenn von der Entscheidung in diesem Verfahren keine neue entscheidungserhebliche Rechtserkenntnis zu erwarten ist (BFH v. 04.08.2009, VII B 43/09). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
b) Wird durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten, verletzt sie den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; stRspr). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Vielmehr muss auch für das Maß der Differenzierung ein innerer Zusammenhang zwischen den vorgefundenen Verschiedenheiten und der differenzierenden Regelung bestehen, der sich als sachlich vertretbarer Unterscheidungsgesichtspunkt von hinreichendem Gewicht anführen lässt (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 88, 87 ; 93, 386 ). - BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
Auszug aus FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
b) Wird durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten, verletzt sie den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; stRspr). - BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BFH, 20.07.2006 - III R 8/04
Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung …
- BFH, 24.08.2005 - II R 28/02
Vorzeitiger Zugewinnausgleich
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …
- BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BFH, 19.10.2006 - III R 29/06
Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting
- FG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 V 309/10
Anspruch eines Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf eine …
Es kann dabei dahinstehen, ob die Eignung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft zur Zeugung gemeinsamer Kinder den Splittingtarif zugunsten von Ehegatten rechtfertigen kann (so offenbar Niedersächsisches Finanzgericht-Urteil vom 28. April 2010 2 K 380/09 EFG 2010, 1510 unter II 2 2 "bevölkerungspolitischer Aspekt"). - FG München, 05.08.2010 - 8 V 1107/10
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
Zu diesem Personenkreis zählen nach der vorliegenden Rechtsprechung des BFH und der FG (…vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 2006 III R 29/06, BFH/NV 2007, 663; vom 20. Juli 2006 III R 8/04, BStBl II 2006, 883, HFR 2006, 1098; vom 26. Januar 2006 III R 51/05 BStBl II 2006, 515, BFHE 212, 236; Urteile des FG München vom 13. Dezember 2006 1 K 4023/05, EFG 2007, 684, sowie des FG Niedersachsen vom 28. April 2010 2 K 380/09, n.v.) die in eingetragener Lebensgemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen.